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FAQ zur Energiepreispauschale

Zur Entlastung der Bürger hat die Bundesregierung eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro beschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat FAQ und eine Mustererklärung hierzu veröffentlicht.

Zur Entlastung der Bürger hat die Bundesregierung eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle Erwerbstätigen beschlossen: Grundsätzlich sollen alle Arbeitnehmer, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und die Steuerklasse I bis V haben, mit der Lohnzahlung für September 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das „erste Dienstverhältnis“ handelt.

Viele Detailfragen zur Energiepreispauschale waren noch ungeklärt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun auf Anregung des ZDH am 17. Juni einen FAQ-Katalog zur Energiepreispauschale veröffentlicht, der Fragen beantwortet. In den FAQ findet sich auch ein Muster für die Bestätigung des „ersten Dienstverhältnisses“. 

Den FAQ-Katalog des BMF finden Sie unterhalb sowie unter folgendem Link:

Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“